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Was wird aus dem Brunnen an der Rheinhessenhalle?

Kommentar von Wolfgang Mick

 

In der Gemeinderatssitzung am 6. April 2017 legte die Gemeindeverwaltung einen Beschlussantrag vor, nachdem der Brunnen an der Rheinhessenhalle eine Bepflanzung erhalten sollte.


Über Schönheit kann man trefflich streiten. Schön sieht er im jetzigen Zustand sicher nicht aus. 30 Jahre war die se Anlage ein Brunnen. Mit Wasser gefüllt und fließend strahlte er Leben aus. Dazu war er errichtet worden. Sicher gibt es dem heutigen weiterentwickelten Geschmack und neuen Möglichkeiten schönere Gestaltungsmöglichkeiten mit Wasserspielen etc. Der Grundgedanke jedoch bleibt Wasser = Leben!


Sicher kann auch eine Gestaltung mit Pflanzen schön sein. Von diesem ästhetischen Gedanken ließ sich der Bauausschuss wohl leiten.  Schaut man jedoch auf die direkte Umgebung, so lässt eine potenzielle gärtnerische Nutzung des Brunnens nichts Gutes ahnen. Auch hat die Gemeinde bei anderen Grünflächen nicht gerade einen grünen Daumen, sondern eher ein steinernes Herz gezeigt.


Bedenklich jedoch ist folgende Tatsache: In der Gemeinderatsitzung wurde behauptet, eine Sanierung sei teuer. Wie teuer sie sei und was denn eine Bepflanzung kosten würde, darüber  konnte man keine Auskunft geben. Einfach schlecht vorbereitet. Jeder Haushalt, jede Familie, die eine größere Maßnahme planen, erkundigt sich vor einer Entscheidung nach den Kosten. Das können die Steuerzahler wohl mit Fug und Recht auch von der Gemeinde verlangen.

Also auf ein Neues in der nächsten Gemeinderatsitzung.


 

 

Stellungnahme zum Protokoll der Ortsgemeinde Hackenheim
im VG Mitteilungsblatt vom 19.05.2016 aus Sicht des Verwaltungsrates der kath. Kirchengemeinde
St. Michael Hackenheim

 


(in der Folge mit KKG für Katholische Kirchengemeinde St. Michael Hackenheim und VR für Verwaltungsrat der kath. Kirche St. Michael Hackenheim abgekürzt)

Das im Amtsblatt veröffentlichte Protokoll der OG-Ratssitzung vom 24.03.2016 hat uns als VR der KKG sehr bewegt und gibt uns Anlass, die nachfolgenden Informationen ergänzend zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen. Einführend wird darauf hingewiesen, dass die Zurverfügungstellung von Kita-Plätzen zu den Aufgaben der Ortsgemeinde gehört.
Die KKG hat angeboten, diese Aufgabe unter Kostenbeteiligung der OG zu übernehmen.

[KTagStG RP, §10 (2) Findet sich kein Träger der freien Jugendhilfe für einen im Bedarfsplan vorgesehenen Kindergarten, ist die Übernahme der Trägerschaft Aufgabe der Gemeinde als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung.]

In dem Protokoll steht geschrieben:
„Die anfänglich angedachte und diskutierte Containerlösung, bzw. Modulbauweise sowie die Möglichkeit der Aufstockung wurde durch den VR abgelehnt, da nicht gut genug."

Der VR hatte sich zusammen mit Vertretern der OG ein entsprechendes Objekt angesehen und für gut befunden. Die Ablehnung erfolgte aber durch das Kreisjugendamt. Entsprechende Schreiben liegen vor. Bezüglich der Aufstockungsmöglichkeit war dies eine vom VR unterstützte Variante von der seinerzeit beauftragten Architektin.
Der OG ist das entsprechende Sitzungsprotokoll bekannt.

In dem Protokoll steht geschrieben:
„Die Nutzung des Pfarrhauses als Erweiterungsmöglichkeit für die Kita wurde, weil nicht gut genug, seitens des VR abgelehnt."

Die Bereitschaft des VR, die Eignung des Pfarrhauses für die vorschlagsgemäße Verwendung zu prüfen, war allein schon dadurch gegeben, dass der VR eine Besichtigung des Pfarrhauses durch Vertreter des Landesjugendamtes angeregt hatte, um festzustellen, ob es für diese Räumlichkeiten seitens des Jugendamtes eine Betriebserlaubnis gibt (Protokoll einer gemeinsamen Sitzung mit der OG). Diese wurde dann auch unter Teilnahme der VG durchgeführt. Dieser Vorschlag wurde dann aber durch das Landesjugendamt als zu klein und nicht praktikabel abgelehnt. Das entsprechende Schreiben liegt der OG vor. Insoweit war dies keine Ablehnung durch den VR.
An dieser Stelle sei auch der Hinweis erlaubt, dass ausschließlich der KKG die Entscheidung über die Nutzung der kircheneigenen Gebäude zusteht. Dennoch wurde der Vorschlag der OG auf Umnutzung des Pfarrhauses geprüft.

In dem Protokoll steht geschrieben:
„Gespräch bei VG am 18.12.2013 - Antrag auf Förderung bei Baukosten von inzwischen € 450.000,00 - und das Ganze für zwei Räume, ein WC und etwas Flur."

Auf Grund der veränderten Kinderzahlen waren Zuschüsse seitens des Landes und des Kreises in Höhe von insgesamt € 357.000,00 möglich. Da ein Anteil von 10% immer beim Träger der Einrichtung verbleibt, wurde eine geschätzte Verteilung der möglichen Kosten durch die seinerzeit beauftragte Architektin auf alle entsprechenden Gewerke vorgenommen, so dass die Summe von 450.000 € zustande kam. Zu diesem Zeitpunkt gab es für die seinerzeit beauftragte Architektin noch keinerlei  Anhaltspunkte in Bezug auf die endgültige Lage des Gebäude- An- bzw. Umbaus oder auf Besonderheiten in Bezug auf Grund und Boden etc. Da der Zuschussantrag aber bis 31.12.2013 gestellt sein musste, wurde dieser Antrag auf Bitten des VR von der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach vorbereitet und dann durch die KKG an die Zuschussgeber eingereicht. Dies geschah unabhängig von eventuell bei einer noch zu erfolgenden Feinplanung anfallenden Mehrkosten.
Bezüglich der angesprochen „zwei Räume, WC und etwas Flur" sei angemerkt, dass es sich um jeweils 2 Räume pro Gruppe (ein Gruppenraum und ein Schlafraum), also insgesamt um 4 Räume handelt. Dazu kommen ein Personalraum, Personal-WC, Flur, Kinder-WC, 2 Wickeltische etc..
Diese Dinge sind der OG aber hinlänglich bekannt.

In dem Protokoll steht geschrieben:
„Kein Baubeginn nach genehmigtem Bauplan, trotz Zuschusszusage von Land und Kreis. Architektenwechsel und Hochtreiben der Kosten durch den neuen Architekten auf € 730.000,00."

Die bis zur der am 28.04.2015 stattgefundenen gemeinsamen VR-Sitzung von der OG und dem VR getroffene gemeinsame Entscheidung einer Projektvergabe an einen Generalunternehmer, musste ad acta gelegt werden, da nach umfangreichen behördlichen Prüfungen klar wurde, dass dies rechtlich nicht möglich ist. Die Zuschussgeber - Land und Kreis - verlangten hier eine Einzelvergabe nach Gewerken. Diese veränderte Situation war für die seinerzeit beauftragte Architektin Anlass, den VR um Entpflichtung von ihren Aufgaben zu bitten. Dieser Bitte ist der VR nachgekommen, wohl wissend, dass es nicht einfach ist, eine geeignete Nachfolge zu finden. Der VR hat sich ausdrücklich für die geleistete Arbeit bei der seinerzeit beauftragten Architektin bedankt. In der Person des jetzigen Architekten, Herrn Hill konnte der VR einen geeigneten Nachfolger finden, der bereit war, kurzfristig in ein bereits laufendes und zeitlich eng geplantes Projekt einzusteigen.
Nach Prüfung der Baupläne durch den nunmehr beauftragten Architekten erfolgten in Absprache mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz, dem Bauamt der Kreisverwaltung Bad Kreuznach und der OG kleine Änderungen in der bereits vorliegenden genehmigten Bauplanung, um den Erhalt der Betriebserlaubnis nicht zu gefährden. Leider war hierzu eine erneute Baugenehmigung (Antragstellung durch die KKG Anfang Juli 2015) erforderlich, die dem VR dann Mitte November -nach fast 5 Monaten - zugestellt wurde.
Hinsichtlich der erhöhten Kosten sei angemerkt, dass diese nach der erfolgten Gebäude-einmessung, Bodenproben etc. und auf Grund nunmehr bepreister Leistungsverzeichnisse (Preisangaben durch entsprechende Handwerker) erfolgte. Die sich dadurch ergebenden neuen Kosten wurden in einer gemeinsamen Sitzung am 30.11.2015 sowohl dem VR als auch der OG bekannt gegeben.
Den Vorwurf, gegenüber dem nunmehr beauftragten Architekten die Kosten hochgetrieben zu haben weist der VR zurück. Der VR dankt an dieser Stelle Herrn Hill nochmals für die geleistete Arbeit.
In einem weiteren Gespräch mit der OG und der VG am 28.01.2016 wurde diese Kostenschätzung einvernehmlich überarbeitet und auf € 655.000,00 reduziert. Weiterhin sollte in entsprechenden Gesprächen, bzw. im Rahmen der nun stattfindenden Ausschreibungen versucht werden, die Kosten weiter zu reduzieren. Darüber waren sich beide Parteien einig.
Nachdem die OG bekannt gegeben hat, dass ihr das Projekt zu teuer geworden ist, hat der VR der Entlassung aus der bereits bestehenden vertraglichen Verpflichtung zugestimmt.

In dem Protokoll steht geschrieben:
„Eigentumsübergang der Erweiterung der Kita an die KKG - Rückzahlung von Zuschüssen bei einer nicht zweckgebundenen Nutzung nach 20 Jahren."

Es ist richtig, dass die Erweiterung der Kita an dem vorhandenen, im Eigentum der KKG stehenden Gebäude an diese übergeht. Die Zuschussgewährung, sowohl vom Land als auch vom Kreis, ist für 20 Jahre zweckgebunden. Nach dieser Zeit könnte das Gebäude, sofern eine Nutzung als Kita auf Grund gesunkener Kinderzahlen überflüssig werden würde, durchaus einer anderen Nutzung (z.B. als caritative Einrichtung) zugeführt werden, ohne dass es zu einer Rückforderung von Zuschüssen käme.
Hinsichtlich der von der OG genannten Kosten von jährlich ca. € 60.000,00 weisen wir darauf hin, dass diesem Betrag rund € 75.000,00 gegenüber stehen, die die KKG jährlich in die Einrichtung steckt. Dies erfolgt in unterschiedlicher Höhe seit nunmehr über 50 Jahren.

Grundsätzlich vertreten wir die Auffassung, dass gelingendes Miteinander in einer und für eine Ortsgemeinde nur im akzeptierenden und respektvollen Umgang zwischen Zivil- und Kirchengemeinde erfolgen kann. Der VR war zu jeder Zeit bestrebt im Einvernehmen mit der OG das Projekt gemeinsam zu gestalten und voranzubringen.
Persönliche Angriffe gegenüber VR-Mitgliedern, insbesondere gegen den im Protokoll genannten Herrn Zuhl, weisen wir strikt zurück; ebenso generelle Angriffe gegen den VR, insbesondere die Unterstellung, dass die Maßnahmen „der Kirche nicht gut genug" seien.

Der Verwaltungsrat der Kath. Kirchengemeinde St. Michael Hackenheim 

 

 

 

 

 


23.08.2014: Zu den aktuellen Diskussionen: die Meinung von Hans-Karl Mertes

 

Liebe CDU Hackenheim,

die derzeitige öffentliche Diskussion über den sogenannten Kulturhof droht Sie und ihren Vorsitzenden Michael Maurer nachhaltig zu beschädigen.

Aber die Diskussion wirft auch auf die Ratsmitglieder der CDU (alle, die im alten Gemeinderat vertreten waren) kein gutes Licht. In einer Demokratie sollte eine funktionierende Opposition anders aussehen.

Aus der Presse liest ein Unbeteiligter:

„Die CDU Ratsmitglieder waren in alle Entscheidungen eingebunden und haben allem zugestimmt. Sie haben aber die Informationen und die Gründe für die Zustimmung nicht an den CDU Ortsverband und schon gar nicht an ihre Nachfolger im Gemeinderat weitergegeben.“

Man hat den Eindruck hier würde die CDU „alt“ den oder die  „Neuen“ voll ins Messer laufen lassen.

Dabei sieht die Gemeindeordnung kein imperatives Mandat vor. Jedes (neue) Ratsmitglied hat ganz persönliche Rechte und Pflichten, die er nicht an seine Partei abtreten kann. Es kann persönlich von der Verwaltung verlangen, dass es bezüglich der Beschlusslage auf den neuesten Stand gebracht wird. Es hat nicht nur das Recht sondern er ist verpflichtet, wenn es von einer Maßnahme nicht überzeugt ist, auch öffentlich, dagegen anzugehen.

Der CDU ist nach meiner Meinung vorzuwerfen, dass sie nicht vor und im Wahlkampf nachgefragt, nicht die Bürger informiert und die Diskussion unter Wahlkampfbedingen geführt hat.

Jetzt hat man den Eindruck, dass die CDU jetzt erst Bedenken äußert, weil sie enttäuscht ist, dass ihre Wahlziele nicht erreicht wurden.

Ich rate zur internen und externen Versachlichung auf Basis offizieller Unterlagen und zu einer chronologischen Darstellung der Entscheidungen.

Dabei ist es doch dringend notwendig dass nachgefragt wird, was der Kulturhof eigentlich sein soll und für wen er gebaut wird. Wer soll ihn und zu welchen Konditionen zukünftig nutzen?

Sie müssen deutlicher machen, worum es ihnen eigentlich geht.

In zu vielen Kommunen war es in der Vergangenheit und ist es immer noch üblich, nur zu investieren weil Zuschüsse gewährt werden. Der Bedarf spielt keine Rolle. Bürgermeister und Ratsmitgliede haben sich auf Kosten ihrer Gemeinden Denkmäler gebaut, die unterhalten sein wollen. Ein wesentlicher Grund für die aktuelle Staatsschuldenkrise.

Dabei unterliegen Mandatsträger einer verstärkten Sorgfaltsverpflichtung, um sich nicht der Untreue schuldig zu machen (§ 266 StGB).

Die wichtigste Voraussetzung für eine Investitionsentscheidung, egal welcher Größenordnung, ist die seriöse Ermittlung eines nachhaltigen Bedarfs.

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass Ratsmitglieder in Hackenheim dem Kauf eines solchen Objektes zugestimmt haben, ohne dass der Bedarf ermittelt war. Da der Verkäufer, wie man hört, Familienmitglied von Ratsmitgliedern und/oder Gemeindeverwaltungsmitgliedern ist, hat man doch sicher ein Verkehrswertgutachten erstellen lassen. Man will sich doch nicht Vetternwirtschaft vorwerfen lassen. Ein grober Investitionsplan nebst vorläufiger Kostenschätzung, durch einen neutralen Fachmann, hat man sicher auch vorher erstellen lassen. 

Wenn man aber die Diskussion verfolgt, muss man befürchten, dass dies alles nicht gemacht wurde.

Man sollte der CDU dankbar sein, dass sie darauf besteht, dass bevor das Geld ausgegeben wird, die „Hausaufgaben“ gemacht werden.

Ich sehe in Hackenheim keinen nachhaltigen Bedarf für weitere öffentliche Räumlichkeiten (dieser Art).

Hackenheim ist ein Ort, der über eine sehr gut funktionierende Gastronomie und heute schon über ausreichende (öffentliche) Räumlichkeiten verfügt.

Vom Bonnheimer Hof, über die Gastronomie in und die Rheinhessenhalle selbst, über diverse gute „Straußwirtschaften“, die Christuskirche der evangelischen Kirche, den Pfarrsaal der kath. Kirchengemeinde, der Gruppenraum der Feuerwehr und das Sängerheim stehen den Vereinen und den Bürgern für alle Anlässe und für jeden Geldbeutel ausreichend Räumlichkeiten zur Verfügung.

Der Musikverein und der „Gesangverein“ die großen kulturtreibenden Vereine haben, wie der Sportverein, eigene Vereinsheime.

Im Kommunalwahlkampf ist keine der Parteien auf die Problematik (Bedarf) und Kulturhof direkt eingegangen.

Da das Objekt Gänz gekauft wurde mit der öffentlichen Begründung, es bestehe ein erheblicher Bedarf für öffentliche Räumlichkeiten, hatte der Gesangverein sein defizitäres und nur tageweise genutztes Sängerheim (liegt genau auf der anderen Seite des Dorfplatzes) mehrfach der Gemeinde zur Mitbenutzung angeboten. Ein Raum der von Größe und Ausstattung (mit Küche und Toiletten) sich vorzüglich für Sitzungen, Vereins-, Familienfeiern, Gruppenabende aber auch für Volkshochschulkurse eignet.

(Der Fußboden eignet sich nicht für sportliche Aktivitäten, wie für Tanzgruppen - kein Schwingboden) 

Die Gemeindeverwaltung hat das Angebot abgelehnt mit der Begründung, es bestehe kein Raumbedarf, was aus meiner Sicht der öffentlichen Argumentation für den Kulturhof widerspricht.

(nur zur Information: für das Sängerheim hat der Gesangverein jährlich Unterhaltungskosten von rd. € 3.500 und kann es deswegen nicht kostenlos zur Nutzung anbieten) 

Norbert Taplick, der Vorsitzende des Gesangvereins hat Ende 2013 im Auftrag der Bürgermeisterin sogar eine Umfrage unter den Vereinsvertretern gemacht. Ergebnis, einzig die Theatergruppe hätte Bedarf.

PS: die öffentliche Antwort der Gemeindeverwaltung in der AZ:  „Jo, wir schaffen das!“ zeigt mir, dass die Gemeindeverwaltung die Frage nicht verstanden hat.

Es ist doch nicht die Frage ob man das schafft, das wird doch wohl nicht in Frage gestellt.

Die Frage muss lauten: Braucht Hackenheim wirklich 248 qm zusätzliche öffentliche Räumlichkeiten, für die so viel Geld ausgegeben werden muss?

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Karl Mertes


8. April 2014: Erste Meinungsäußerung zu unserer Internetseite

 

Sehr geehrte Mitglieder des CDU-Ortsverbandes Hackenheim,

zunächst ganz herzlichen Dank für diese Möglichkeit, sich zeitnah über das Ortsgeschehen zu informieren. Das würde ich mir auch von anderer Seite auch wünschen! 

 

In Vorbereitung zur anstehenden Wahl haben Sie sicher schon überlegt, diesen Info-Dienst auch für eine persönliche Vorstellung Ihrer Kandidaten zu nutzen. Sehr begrüßenswert!

 

Ihnen und allen Beteiligten weiterhin viel Erfolg und freundliche Grüße

 

Brigitte Woll


9. April 2014 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

vielen Dank für die Übersendung des links zu Ihrer sehr gelungenen neuen Homepage.

Wenn Sie mir persönlich noch ein paar Anmerkungen zu Ihrer Homepage gestatten: Diese ist sehr schön und übersichtlich, man findet sich im Benutzermenü gut zurecht. Der Inhalt ist informativ und mit Sorgfalt gestaltet. Jedoch ist die Schrift etwas klein geraten. Gerade Ältere können die Texte deswegen vielleicht nicht so gut lesen.

 

Gern übersende ich Ihnen auch beste Grüße von Frau Lezius verbunden mit Glückwünschen zu Ihrer schönen Homepage. 


Mit freundlichen Grüßen

 

Nicole Burger-Voß

Büroleiterin und wissenschaftliche Mitarbeiterin

 

Bemerkung: Die Schriftgröße sollte im Internetbrowser lokal eingestellt werden.


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